Nachlasspflegschaft
Sind die Erben unbekannt oder ist noch unklar, ob sie das Erbe annehmen, sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses. Es kann dafür einen Nachlasspfleger bestellen. Dieser sichert und verwaltet den Nachlass, kümmert sich um laufende Angelegenheiten wie Wohnung und Verträge und ermittelt die Erben.
Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung wird auf Antrag angeordnet – zum Beispiel von Erben, die ihre Haftung für Nachlassschulden auf den Nachlass beschränken wollen. Der Nachlassverwalter trennt den Nachlass vom übrigen Vermögen der Erben, befriedigt die Gläubiger und gibt den verbleibenden Nachlass an die Erben heraus.
Sie haben Post von uns erhalten?
Wenn wir Sie als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter angeschrieben haben – etwa als möglichen Erben, als Gläubiger oder als Vermieter –, rufen Sie uns gern an. Bitte halten Sie dafür unser Aktenzeichen bereit.
So helfen wir Ihnen
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
- Ermittlung unbekannter Erben
- Abwicklung von Wohnung, Verträgen und Verbindlichkeiten
- Verlässliche Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht
Gut zu wissen: Bitte nennen Sie bei Rückfragen immer unser Aktenzeichen – dann können wir Ihnen schnell weiterhelfen.