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Leistungen

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen um, verwaltet den Nachlass und verteilt ihn an die Erben. Wir übernehmen dieses Amt – erfahren, neutral und zuverlässig.

Wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist

Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich zum Beispiel, wenn Streit unter den Erben zu befürchten ist, wenn Erben minderjährig oder unerfahren sind, wenn ein Kind mit Behinderung abgesichert werden soll oder wenn der Nachlass umfangreich ist – etwa mit Immobilien oder Beteiligungen.

Was der Testamentsvollstrecker tut

Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, verschafft sich einen Überblick, begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und verteilt den Nachlass so, wie es das Testament bestimmt. Je nach Anordnung kann er den Nachlass auch über längere Zeit verwalten. Gegenüber den Erben ist er zu Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

Wie wird man Testamentsvollstrecker?

Der Erblasser benennt den Testamentsvollstrecker im Testament oder Erbvertrag. Nach dem Erbfall nimmt dieser das Amt gegenüber dem Nachlassgericht an. Die Vergütung kann der Erblasser selbst festlegen; sonst richtet sie sich nach anerkannten Vergütungsempfehlungen.

So helfen wir Ihnen

  • Wir übernehmen das Amt des Testamentsvollstreckers.
  • Wir beraten Sie bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament.
  • Wir beraten Erben, die mit einem Testamentsvollstrecker zu tun haben.

Gut zu wissen: Wer eine Testamentsvollstreckung anordnet, sollte im Testament auch eine Ersatzperson benennen – für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker das Amt nicht übernehmen kann.

Häufige Fragen

Kann ich als Erbe den Testamentsvollstrecker kontrollieren?

Ja. Der Testamentsvollstrecker muss Ihnen Auskunft geben und Rechenschaft ablegen. Verletzt er seine Pflichten grob, kann das Nachlassgericht ihn auf Antrag entlassen.

Sprechen Sie uns an.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – in unserer Kanzlei in Frechen-Königsdorf oder bei Ihnen zu Hause.

Bürozeiten: Mo.–Fr. 9–13 Uhr, Mo./Di./Do. 14–17 Uhr

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