Wann ein Testament besonders wichtig ist
Grundsätzlich ist es für jeden sinnvoll, den eigenen Nachlass zu regeln. Besonders wichtig ist es zum Beispiel, wenn
- Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner gut abgesichert sein soll,
- Sie mit Ihrem Partner ohne Trauschein zusammenleben – denn dann erbt er oder sie ohne Testament nichts,
- Kinder aus verschiedenen Beziehungen da sind (Patchwork-Familie),
- eine Immobilie oder ein Unternehmen zum Vermögen gehört,
- ein Kind mit Behinderung oder ein verschuldetes Kind besonders geschützt werden soll,
- Sie keine Kinder haben und bestimmte Menschen oder Einrichtungen bedenken möchten.
Welche Formen gibt es?
Das eigenhändige Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten nicht fehlen. Ein am Computer geschriebenes Testament ist unwirksam.
Das notarielle Testament wird von einem Notar beurkundet. Den Inhalt erarbeiten wir gern vorher gemeinsam mit Ihnen.
Das gemeinschaftliche Testament können nur Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) errichten. Bekannt ist das „Berliner Testament“: Die Partner setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben nach dem Tod des Zweiten.
Der Erbvertrag wird immer notariell geschlossen und bindet die Beteiligten stärker als ein Testament. Er eignet sich zum Beispiel für unverheiratete Paare oder für Vereinbarungen mit Kindern.
So helfen wir Ihnen
- Wir besprechen in Ruhe Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche.
- Wir erklären verständlich, welche Gestaltung zu Ihnen passt – etwa Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaft oder eine Testamentsvollstreckung.
- Wir formulieren Ihren letzten Willen klar und rechtssicher.
- Wir prüfen bestehende Testamente und passen sie an veränderte Lebenslagen an.
- Wir behalten Pflichtteile und steuerliche Folgen im Blick.
Gut zu wissen: Prüfen Sie Ihr Testament alle paar Jahre – und immer nach Heirat, Scheidung, der Geburt von Kindern oder Enkeln oder dem Kauf einer Immobilie.
Wer erbt ohne Testament? Zum Erbfolge-Rechner (auf erbrecht-frechen.de)
Häufige Fragen
Kann ich mein Testament später noch ändern?
Ein Einzeltestament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag ist das nur eingeschränkt möglich, weil beide Seiten daran gebunden sein können. Wir prüfen gern, was in Ihrem Fall gilt.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
Sie können Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Erbfall zuverlässig gefunden. So geht es nicht verloren und kann nicht unterschlagen werden.
Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben dann gemeinsam und bilden eine Erbengemeinschaft – das führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten.